Es war einmal – ein angeblicher Millionenschaden
Ein zentraler Vorwurf des Herrn Bürgermeister Steiner gegen das Bürgerbegehren und den beabsichtigten Bürgerentscheid ist, dass bereits die Beantragung des Bürgerbegehrens zu einem Millionenschaden für die Stadt Rödental führen wird. Förderungen seien zurückzuzahlen und könnten zukünftig nicht mehr gewährt werden.
Natürlich haben wir das ernst genommen, weil es uns um das Wohl der Stadt und der Bürger geht.
Relevante Förderungen
Für das Projekt Rathaus Rödental sind drei Förderungen maßgeblich:
EFRE
Gefördert werden vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Maßnahmen zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude
(https://www.efre-bayern.de/foerderung/foerderbereich-2-klima-und-umweltschutz/energieeffizienz-in-kommunalen-infrastrukturen/)
BEG
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird Unterstützung bei Sanierungen von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen, gewährt.
(https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/sanierung_nichtwohngebaeude_node.html)
Stabilisierungshilfe
Diese Unterstützung des Freistaats Bayern soll primär dazu eingesetzt werden, Verbindlichkeiten zu tilgen, um die Kreditbelastungen zu reduzieren (1.Säule), kann aber auch für Investitionen zur Erfüllung von Pflichtaufgaben eingesetzt werden (2.Säule).(https://www.stmfh.bayern.de/kommunaler_finanzausgleich/bedarfszuweisungen/).
Das Ergebnis unserer Recherche
Wir haben die Vorwürfe des Bürgermeisters durch Nachfragen bei den zuständigen Behörden überprüft.
Über das Ergebnis unserer Recherchen sind wir schockiert. Die Antworten der Förderstellen sind mit den Behauptungen nicht in Einklang zu bringen:
Behauptung:
Der Stadt Rödental wurden bereits erhebliche Fördermittel gewährt, die bei Erfolg des Bürgerbegehrens zurückgezahlt werden müssen.
Tatsache:
Bislang (Stand 18.02.2025) gibt es weder einen Förderbescheid der EFRE-Förderung oder der BEG-Förderung. Die Förderbehörden haben lediglich zugestimmt, dass mit der Umsetzung des Vorhabens bereits vor Erlass der Bescheide begonnen werden darf. In beiden Förderprogrammen erfolgen erste Zahlungen erst nach Erlass des Förderbescheides. Ohne erhaltene Zahlung muss nichts zurückgezahlt werden.
Behauptung:
Wenn das Rathaus nicht aufgestockt wird, muss die Stabilisierungshilfe zurückgezahlt werden.
Tatsache:
Die Stabilisierungshilfe ist bewilligt, aber nicht zweckgebunden. Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Stabilisierungshilfe „klamme“ Gemeinden, damit diese ihren Haushalt sanieren können. Ob durch Schuldentilgung oder Bau-Maßnahmen zur Kostensenkung ist egal.
Die Aufstockung gehört nicht zu diesen Maßnahmen. Eine notwendige und sinnvolle Sanierung führt zur Kostenersparnis, sodass die Stabilisierungshilfe ohne weiteres dafür eingesetzt werden kann.
Behauptung:
Eine Änderung der Planung führt dazu, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss und keine Förderungen mehr möglich sind.
Tatsache:
Weil es noch keinen Förderbescheid gibt, sind Änderungen des Antrages jederzeit möglich. Selbst nach Erlass des Bescheides können Änderungen der Baumaßnahme mit Zustimmung des Förderträges erfolgen. Entscheidend ist nur, dass die Förderkriterien des EFRE bzw. des BEG weiterhin erfüllt werden.
Die Stabilisierungshilfe hat keine Zweckbindung für das geplante Vorhaben, muss also bei Umplanungen nicht zurückgezahlt werden, sofern weiterhin eine Kostenersparnis im Betrieb eintritt. Dieses Ziel verfolgen auch wir.
Behauptung:
Die durch das Bürgerbegehren eintretende Verzögerung führt dazu, dass die Förderungen zurückgezahlt werden müssen und keine Förderungen mehr möglich sind.
Tatsache:
In welchem Zeitrahmen das Vorhaben realisiert wird, ist völlig unerheblich. Entscheidend ist lediglich, dass das Projekt bis Ende 2028, also erst in gut 3 ½ Jahren, schlussgerechnet sein muss.
Die Stabilisierungshilfe hat keine zeitliche Vorgabe für die Verwendung, weil sie nicht zweckgebunden ist.FAZIT
Die Behauptung, das initiierte Bürgerbegehren habe eine Rückzahlung gewährter Förderungen zur Folge lässt sich ebenso wenig nachvollziehen wie die Behauptung, eine Änderung der Planung mache eine Förderung unmöglich.
Das bisherige „Totschlagargument“, das viele Bürger von einer Unterschrift abhält, stimmt nicht!
Die Frage, warum etwas Anderes von der Stadt Rödental kommuniziert und auch ungeprüft weiterverbreitet wird, mag sich jeder selbst beantworten. Mit faktenbasierter und transparenter Politik, die wir nicht nur bzgl. des Projektes „Rathaus Rödental“ fordern, hat das nichts zu tun.
Quellenangaben:
Behauptungen:
Informationsschreiben der Stadt Rödental
Flyer der Stadt Rödental und der Stadtratsfraktionen vom 08.02.2025
Tatsachen:
Anfrage EFRE-Programm vom 05.02.2025
Antwort EFRE des Staatministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr vom 18.02.2025
Anfrage BAFA (BEG-Förderung) vom 19.02.2025
Antwort BAFA (BEG-Förderung) vom 21.02.2025
Anfrage Stabilisierungshilfe vom 06.02.2025
Antwort des Staatministeriums der Finanzen und für Heimat vom 26.02.2025